
Während es für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe explizite gesetzliche Verpflichtungen zur Erstellung von Schutzkonzepten gibt, basiert der Schutz in Pflegeeinrichtungen auf Qualitätsanforderungen, Präventionsmaßnahmen und Heimaufsichtsregelungen. Die Pflicht zur Einführung von Schutzmaßnahmen ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem SGB XI, dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz und den Landesheimgesetzen.
Kinder- und Jugendhilfe
§§ 8a, 45 SGB VIII
Fokus: Kindeswohl, Prävention von Missbrauch
Schutzkonzeptpflicht gesetzlich vorgeschrieben
Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderungen
§ 37a SGB IX
Fokus: Schutz vor Gewalt, Förderung von Teilhabe
Schutzkonzept für Einrichtungen der Eingliederungshilfe gesetzlich vorgeschrieben
Altenhilfe/ Pflege
Ältere, pflegebedürftige Menschen
§§ 112, 113, 119b SGB XI
Fokus: Prävention von Missbrauch und Gewalt in Pflegeeinrichtungen
Indirekte Pflicht zur Schutzkonzepterstellung durch Qualitäts- und Präventionsvorgaben
Obwohl es eine gesetzliche Grundlage gibt, die Schutzkonzepte auch in der Altenhilfe/ Pflege nahe legen, gibt es keine explizite Pflicht in einer einzelnen Paragrafenregelung. Stattdessen ergibt sich die Verpflichtung aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.
Dennoch ist gerade auch der Tätigkeitsbereich der Pflege bzw. Altenhilfe ein Feld, in dem Schutzkonzepte von größter Bedeutung sind. Sie beinhalten unter anderem folgende Punkte:
- Grundlagenschulung und Sensibilisierung des Personals
- Gewaltprävention und Intervention
- Potential- und Risikoanalyse
- Maßnahmen zur Stressbewältigung und Umgang mit herausfordernden Situationen
- Verhaltenskodex
- Partizipation/ Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen (Schutzbefohlenen)
- Aufarbeitung
- Melde- und Beschwerdewege
Jede Einrichtungen hat ihre Besonderheiten. Das bedeutet auch, dass Schutzkonzepte individuell angepasst werden. Dienlich ist es, sich hierbei an sogenannten Rahmenschutzkonzepten zu orientieren und sich bewusst zu machen, welche Inhalte übernommen werden können und an welchen Punkten möglicherweise eine andere Strategie sinnvoll ist. Jede Organisation ist einzigartig. Und so einzigartig sind die Mitarbeitenden, so einzigartig sind die Räumlichkeiten und ebenso einzigartig ist das sogenannte Helfersystem. Während beispielsweise in größeren Städten eine gute Infrastruktur herrscht, kann in ländlichen Gegenden die nächste Anlaufstelle weit entfernt sein. Gut, wenn man das nicht erst im Ernstfall mühevoll ausfindig machen muss. Gut, wenn das im Schutzkonzept verankert ist.